Aufgaben des Elternbeirates
Die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit des Elternbeirats an einem bayerischen Gymnasium sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen niedergelegt:
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Bayerisches Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG
(Artikel 64 bis 68, 74 und 76) - Schulordnung für die Gymnasien in Bayern GSO (§§ 18 bis 22).
Die Mitglieder des Elternbeirats werden von den Eltern ihres Gymnasiums für zwei Jahre gewählt und wahren die Interessen der Eltern an ihrer Schule. Sie repräsentieren die Elternschaft gegenüber dem Sachaufwandsträger, der Gemeinde und anderen im Bildungsbereich tätigen Organisationen.
Der Elternbeirat arbeitet vertrauensvoll mit Schulleitung und Lehrerschaft zusammen und wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere
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grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs
- Durchführung von Veranstaltungen zur Pflege und Förderung der Gemeinschaft von Schule und Elternhaus
- Fragen der schulischen Freizeitgestaltung
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Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse
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Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie der Ausstattung der Schülerbibliothek
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grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule
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Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule
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Einführung von Schulversuchen
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Formulierung von Vorschlägen, Wünschen und Anregungen zur Entwicklung und Profilbildung der Schule sowie zu Grundsätzen der Umsetzung des verfügbaren Lehrerbudgets
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Anhörung bei disziplinarischen Maßnahmen, Angebot von Wahlunterricht, Beginn/Ende des Unterrichts und Pausenregelung
- Die Zustimmung des Elternbeirats ist erforderlich für Schullandheimaufenthalte, Schulskikurse, Studienfahrten und Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches
Weitere Aufgaben
- Entsendung dreier Mitglieder in das Schulforum (Art. 69 BayEUG und § 23 GSO); der Teilnahme am Schulforum kommt besondere Bedeutung zu, da in diesem Gremium Schüler, Eltern und Lehrer gleichermaßen vertreten sind.
- Vertretung der Eltern ihrer Schule in der Landes-Eltern-Vereinigung (LEV) und der Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte an den Gymnasien in Erlangen und Umgebung (ArGe-Erlangen)


