

diese Seite hält Informationen zum Thema Förderung (insbesondere im fünften Schuljahr) und zum Intensivierungsunterricht für Sie bereit.
Überblick zum "Lernen lernen" (PDF, 36 kB)
Informationen zum Intensivierungsunterricht (PDF, 40 kB)
Methodentraining in der fünften Klasse (PDF, 40 kB)
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Intensivierungsstunden sind Unterrichtsangebote zur Förderung der individuellen Fähigkeiten der Schüler. Es gibt verpflichtende Intensivierungsstunden, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 als Pflichtunterricht fest im Stundenplan verankert sind. In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 gibt es nur freiwillige Intensivierungsstunden.
Allerdings müssen alle Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Jahrgangsstufen 5 bis 10 mindestens fünf Unterrichtsstunden zusätzlich belegen, um die Richtlinien der Kultusministerkonferenz zu erfüllen. Diese fünf zusätzlichen Stunden können sowohl durch freiwillige Intensivierungsstunden als auch durch Wahlunterricht abgedeckt werden.
Da die rechtliche und organisatorische Einordnung der Intensivierungsstunden seit Einführung des achtjährigen Gymnasiums mehrfach geändert wurde, folgt hier eine Zusammenstellung für die einzelnen Jahrgangsstufen des laufenden Schuljahres:
Jahrgangsstufen 9 und 10: Für Schüler dieser beiden Jahrgangsstufen gehen wir davon aus, dass sie aus den unteren Jahrgangsstufen genügend Pflichtstunden mitbringen, um die von der Kultusministerkonferenz geforderte Mindestwochenstundenzahl zu erreichen. Eine Zählung der Einzelstunden wird deshalb nicht durchgeführt.
Jahrgangsstufen 7 und 8: Schülern, die in den Jahrgangsstufen 5 und 6 keinen Wahlunterricht belegt hatten, fehlen zum Erreichen der Mindeststundenzahl bis zum Abitur insgesamt vier Zusatzstunden ).
Die Teilnahme am Wahlunterricht wird durch eine Bemerkung im Jahreszeugnis dokumentiert, die Teilnahme an freiwilligen Intensivierungsstunden wird von der Schule für jeden Schüler erfasst. Intensivierungs- oder Wahlunterricht, der nur in halbes Schuljahr besucht wird, zählt als halbe Stunde. Meldet sich ein Schüler von solchen Zusatzstunden früher als vier Wochen vor Ende des Halbjahres ab, wird dieses Halbjahr bei der Zählung nicht berücksichtigt. Wenn Anmeldungen später als vier Wochen nach Beginn eines Halbjahres erfolgen, wird der belegte Kurs für dieses Halbjahr nicht angerechnet.
Jahrgangsstufen 5 und 6: Schüler dieser Jahrgangsstufen müssen bis zum Ende der 10. Jahrgangsstufe fünf zusätzliche Stunden belegen. Eine davon ist am Gymnasium Eckental durch eine verpflichtende Intensivierungsstunde schon abgeleistet.
Der besuchte Wahlunterricht ist durch eine Zeugnisbemerkung nachweisbar. Ab der 7. Jahrgangsstufe kann neben dem Wahlunterricht aus dem Angebot der freiwilligen Intensivierungsstunden ausgewählt werden.